Hygieneplan: Was er ist, wer ihn braucht und wie er erstellt wird

Hygieneplan mit Reinigungsutensilien und farbcodierten Mikrofasertüchern

In Kitas, Pflegeheimen, Arztpraxen, Großküchen und Gemeinschaftsunterkünften hängt er an der Wand oder liegt im Ordner: der Hygieneplan. Er legt fest, was wann wie gereinigt und desinfiziert wird und wer dafür zuständig ist. Fehlt er oder wird er nicht gelebt, fällt das spätestens bei der Begehung durch das Gesundheitsamt auf – oder dann, wenn sich eine Infektion ausbreitet.

Dieser Beitrag erklärt, was ein Hygieneplan ist, welche Einrichtungen ihn führen müssen und wofür er auch dort sinnvoll ist, wo keine Pflicht besteht. Außerdem zeigen wir, wie ein guter Hygieneplan aufgebaut ist, wie Sie ihn Schritt für Schritt erstellen und welche Fehler häufig vorkommen.

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Was ist ein Hygieneplan?

Ein Hygieneplan ist eine schriftliche Festlegung aller Maßnahmen, mit denen eine Einrichtung die Übertragung von Krankheitserregern verhindern will. Das Infektionsschutzgesetz spricht von „innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene“. Gemeint sind Regeln für die Reinigung und Desinfektion von Flächen, für die Händehygiene, den Umgang mit Wäsche und Abfall, für Küche und Lebensmittel und für das Vorgehen bei Infektionen.

Der Plan beantwortet für jeden Bereich dieselben Fragen: Was wird gereinigt oder desinfiziert? Wann und wie oft? Womit und wie? Und wer ist verantwortlich? Damit wird Hygiene vom Gefühl zur überprüfbaren Routine.

Hygieneplan, Reinigungsplan, HACCP: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden oft vermischt. Ein Reinigungsplan regelt, welche Flächen in welchem Turnus gereinigt werden, und ist meist Teil der Unterhaltsreinigung. Ein Hygieneplan geht weiter: Er umfasst neben der Reinigung auch Desinfektion, Händehygiene, Personalschutz, Abfall und das Verhalten bei Ausbrüchen. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist also ein Baustein des Hygieneplans.

In Lebensmittelbetrieben kommt das HACCP-Konzept hinzu. Es dient der Lebensmittelsicherheit und verlangt, kritische Punkte in der Verarbeitung zu erkennen und zu überwachen. Reinigungs- und Desinfektionspläne gehören dort zur guten Hygienepraxis. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag HACCP einfach erklärt.

Wer braucht einen Hygieneplan?

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet mehrere Gruppen von Einrichtungen ausdrücklich dazu, ihre Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen:

Einrichtungen Rechtsgrundlage
Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Rettungsdienste § 23 Abs. 5 IfSG
Zahnarztpraxen sowie Arzt- und Heilpraktikerpraxen mit invasiven Eingriffen, sofern das jeweilige Bundesland dies per Verordnung vorschreibt § 23 Abs. 5 IfSG in Verbindung mit Landesrecht
Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen, ambulante Pflegedienste § 35 IfSG
Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Horte, Schulen und Heime, Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete, sonstige Massenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten § 36 Abs. 1 IfSG

Diese Einrichtungen unterliegen außerdem der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die genaue Zuordnung und mögliche ergänzende Landesvorschriften sollten Sie im Einzelfall mit dem zuständigen Gesundheitsamt klären.

Und Betriebe ohne gesetzliche Pflicht?

Gastronomie, Hotels, Fitnessstudios, Büros oder Werkstätten fallen in der Regel nicht unter die genannten Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes. Lebensmittelbetriebe müssen aber nach dem EU-Lebensmittelhygienerecht Eigenkontrollen nach den HACCP-Grundsätzen durchführen, und dazu gehören dokumentierte Reinigungs- und Desinfektionsabläufe.

Auch dort, wo keine Pflicht besteht, lohnt sich ein Hygieneplan. Er sorgt dafür, dass neue Mitarbeiter wissen, was zu tun ist, dass Vertretungen reibungslos funktionieren und dass bei Kundenreklamationen oder Kontrollen nachgewiesen werden kann, was gemacht wurde. Gebäudereinigungsunternehmen nutzen ähnliche Pläne als Grundlage für Leistungsverzeichnisse und Qualitätskontrollen.

Was gehört in einen Hygieneplan?

Ein vollständiger Hygieneplan deckt alle Bereiche ab, in denen Erreger übertragen werden können. Je nach Einrichtung sind das unter anderem:

  • Verantwortlichkeiten: wer den Plan erstellt, aktualisiert, kontrolliert und die Mitarbeiter unterweist
  • Händehygiene: wann Hände gewaschen, wann desinfiziert werden, Ausstattung der Waschplätze mit Seife, Einmalhandtüchern und Hautschutz
  • Flächenreinigung und -desinfektion: Bereiche, Turnus, Mittel, Verfahren
  • Sanitärbereiche: Toiletten, Waschräume, Wickelbereiche, Duschen
  • Küche und Lebensmittel: Arbeitsflächen, Geräte, Kühlschränke, Geschirr
  • Wäsche und Textilien: Wechselintervalle, Waschverfahren, Lagerung
  • Abfall: Sammlung, Behälter, Entsorgung
  • Personalschutz: Handschuhe, Schutzkleidung, Hautschutz, Impfangebote nach arbeitsmedizinischer Beratung
  • Vorgehen bei Infektionen: Meldewege, erweiterte Desinfektionsmaßnahmen, Kontakt zum Gesundheitsamt
  • Dokumentation und Schulung: Nachweise, Unterweisungen, Überprüfungen

Der Aufbau: Was, wann, womit, wie, wer?

Bewährt hat sich eine Tabelle, in der jede Zeile eine Maßnahme beschreibt. Die Spalten folgen den fünf W-Fragen. Ein vereinfachtes Beispiel:

Was? Wann? Womit? Wie? Wer?
Waschbecken, Armaturen täglich Sanitärreiniger, rotes Tuch feucht reinigen, Dosierung laut Etikett Reinigungskraft
WC, Urinal täglich Sanitärreiniger, rotes Tuch, WC-Bürste von außen nach innen reinigen Reinigungskraft
Türklinken, Lichtschalter täglich Unterhaltsreiniger, blaues Tuch feucht abwischen Reinigungskraft
Wickelauflage nach jeder Benutzung gelistetes Flächendesinfektionsmittel Einwirkzeit laut Herstellerangabe einhalten Fachpersonal
Hände vor Essensausgabe, nach Toilettengang Flüssigseife, Einmalhandtuch gründlich waschen, abtrocknen alle Mitarbeiter

Die konkreten Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten werden mit Produktnamen eingetragen – nicht als „Desinfektionsmittel“, sondern so, dass jeder im Team das richtige Produkt findet. Maßgeblich sind dabei immer Etikett und Produktdatenblatt.

Hygieneplan erstellen: Schritt für Schritt

  1. Verantwortliche Person benennen: Die Leitung trägt die Verantwortung, kann die Erstellung aber an eine Hygienebeauftragte oder einen Hygienebeauftragten übertragen.
  2. Bestandsaufnahme machen: Alle Räume, Flächen, Geräte und Abläufe erfassen. Wo gibt es Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Lebensmitteln oder vielen Händen?
  3. Risiken bewerten: Bereiche nach Infektionsrisiko einteilen. Eine Türklinke im Eingang braucht einen anderen Turnus als ein Büroschrank.
  4. Vorlage wählen: Für viele Einrichtungsarten gibt es Rahmenhygienepläne der Bundesländer. Sie dienen als Muster und müssen an die eigene Einrichtung angepasst werden.
  5. Maßnahmen festlegen: Für jeden Bereich die fünf W-Fragen beantworten und konkrete Produkte und Verfahren eintragen.
  6. Plan abstimmen: Bei Pflichteinrichtungen ist das Gesundheitsamt ein guter Ansprechpartner; in Lebensmittelbetrieben die Lebensmittelüberwachung.
  7. Aushängen und schulen: Den Plan dort aushängen, wo gearbeitet wird, und alle Mitarbeiter unterweisen.
  8. Kontrollieren und aktualisieren: Regelmäßig prüfen, ob der Plan eingehalten wird und noch passt, und ihn bei Änderungen anpassen.

Rahmenhygienepläne als Vorlage

Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Ein Länder-Arbeitskreis erfahrener Hygieniker hat für die meisten im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen Rahmenhygienepläne erarbeitet, etwa für Kindereinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind bei den Gesundheitsbehörden der Länder frei abrufbar.

Wichtig: Ein Rahmenhygieneplan ist ausdrücklich ein Muster. Er muss an die Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung angepasst und um eigene Festlegungen ergänzt werden. Wer ihn unverändert abheftet, hat keinen Hygieneplan, sondern eine Broschüre. Wie das im Kita-Alltag aussehen kann, zeigt der Beitrag Reinigung im Kindergarten.

Farbsystem: Damit das richtige Tuch am richtigen Ort landet

Ein einfacher, aber wirksamer Baustein jedes Hygieneplans ist die Farbcodierung von Tüchern und Geräten. Verbreitet ist ein Vierfarbsystem, bei dem etwa Rot für WC und Urinal, Gelb für die übrigen Sanitärflächen, Blau für Mobiliar und Oberflächen und Grün für Küche oder Lebensmittelbereiche steht. Die genaue Zuordnung legt jede Einrichtung selbst fest; entscheidend ist, dass sie im Plan steht und alle sie kennen.

Geeignet sind zum Beispiel die Vileda Professional MicroTuff Universal Microfasertücher in Blau, Rot, Gelb und Grün oder, wo Einwegtücher gewünscht sind, die Tork Reinigungstücher W8 farbcodiert. Weitere Modelle finden Sie in der Kategorie Mikrofasertücher.

Desinfektion im Hygieneplan: nur mit geprüften Mitteln

Wo der Plan eine Desinfektion vorsieht, genügt nicht irgendein Mittel mit der Aufschrift „hygienisch“. In medizinischen und pflegerischen Bereichen werden üblicherweise Mittel eingesetzt, deren Wirksamkeit nach anerkannten Verfahren geprüft ist, zum Beispiel Präparate aus der Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH). Welches Wirkspektrum und welche Einwirkzeit ein Produkt hat, steht auf dem Etikett und im Datenblatt.

Für die routinemäßige Flächendesinfektion werden häufig kombinierte Desinfektionsreiniger verwendet, etwa der BODE Mikrobac forte. Eine große Auswahl bietet die Kategorie Flächendesinfektionsmittel. Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Schutzmaßnahmen und Materialverträglichkeit

Ein Hygieneplan schützt nicht nur Bewohner, Patienten oder Gäste, sondern auch das Personal. Beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln gehören geeignete Handschuhe dazu, zum Beispiel aus der Kategorie Einweghandschuhe, außerdem Hautschutz und Hautpflege sowie bei Spritzgefahr eine Schutzbrille. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Betriebsanweisung sind verbindlich.

Auch die Flächen müssen die gewählten Mittel vertragen. Nicht jedes Desinfektionsmittel eignet sich für Acrylglas, Kunststoffe, Holz oder beschichtete Böden. Saure Sanitärreiniger greifen Naturstein wie Marmor an, chlorhaltige Produkte dürfen nie mit sauren Reinigern gemischt werden. Grundsätzlich gilt: Materialverträglichkeit vorab an einer unauffälligen Stelle prüfen und die Freigaben der Hersteller beachten.

Dokumentation und Schulung

Ein Hygieneplan wirkt nur, wenn er bekannt ist und eingehalten wird. Die Rahmenhygienepläne der Länder sehen vor, dass der Plan für alle Mitarbeiter jederzeit zugänglich ist, dass mindestens einmal jährlich eine Unterweisung stattfindet und dass diese schriftlich dokumentiert wird. Auch die Einhaltung der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und das Ergebnis festgehalten.

In der Praxis bewähren sich Abzeichenlisten an Sanitärräumen, ein Unterweisungsnachweis mit Unterschrift und ein fester Termin im Jahr, an dem der Plan überarbeitet wird. Ändern sich Produkte, Räume oder Abläufe, wird der Plan sofort angepasst.

Häufige Fehler beim Hygieneplan

  • Vorlage ohne Anpassung: Der Plan beschreibt Räume oder Geräte, die es gar nicht gibt.
  • Ungenaue Angaben: „Regelmäßig reinigen“ statt „täglich nach Betriebsende“.
  • Keine Produktnamen: Niemand weiß, welches Mittel gemeint ist.
  • Plan im Büro statt am Arbeitsplatz: Wer ihn braucht, sieht ihn nicht.
  • Keine Aktualisierung: Das Produkt wurde gewechselt, der Plan nicht.
  • Keine Kontrolle: Es gibt einen Plan, aber niemand prüft, ob er umgesetzt wird.

Fazit: Ein guter Hygieneplan ist konkret, bekannt und aktuell

Ein Hygieneplan legt fest, was in einer Einrichtung wann, womit, wie und von wem gereinigt und desinfiziert wird. Für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen, Heime und Gemeinschaftsunterkünfte schreibt ihn das Infektionsschutzgesetz vor. Für Gastronomie, Hotels und viele andere Betriebe ist er keine Pflicht nach dem IfSG, aber ein wertvolles Werkzeug für gleichbleibende Qualität.

Gut ist ein Hygieneplan dann, wenn er an die eigene Einrichtung angepasst ist, konkrete Produkte und Zeiten nennt, dort hängt, wo gearbeitet wird, und regelmäßig geschult und überprüft wird. Rahmenhygienepläne der Länder bieten dafür eine solide Vorlage, bei Fragen hilft das zuständige Gesundheitsamt.

Für die Umsetzung im Alltag lohnt sich ein durchgängiges Farbsystem, etwa mit den Vileda MicroTuff Universal Tüchern in vier Farben, und für die Flächendesinfektion ein geprüfter Desinfektionsreiniger wie BODE Mikrobac forte.

Häufige Fragen zum Hygieneplan

Wer ist für den Hygieneplan verantwortlich?

Verantwortlich ist die Leitung der Einrichtung. Sie kann die Erstellung und Pflege an Hygienebeauftragte übertragen, bleibt aber in der Gesamtverantwortung. Bei Fragen zu Inhalt und Umfang ist das zuständige Gesundheitsamt der richtige Ansprechpartner.

Ist ein Hygieneplan in der Gastronomie Pflicht?

Nach dem Infektionsschutzgesetz nicht. Lebensmittelbetriebe müssen aber nach dem EU-Lebensmittelhygienerecht Eigenkontrollen nach den HACCP-Grundsätzen durchführen. Dazu gehören festgelegte und dokumentierte Reinigungs- und Desinfektionsabläufe, die in der Praxis oft wie ein Hygieneplan aufgebaut sind.

Gibt es eine Vorlage für einen Hygieneplan?

Ja. Für viele Einrichtungsarten stellen die Gesundheitsbehörden der Bundesländer Rahmenhygienepläne bereit, etwa für Kindereinrichtungen oder Schulen. Diese Vorlagen müssen an die eigene Einrichtung angepasst und um konkrete Produkte und Zuständigkeiten ergänzt werden.

Wie oft muss ein Hygieneplan aktualisiert werden?

Immer dann, wenn sich etwas ändert: neue Räume, neue Produkte, neue Abläufe oder neue Vorgaben. Unabhängig davon ist eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll, etwa einmal im Jahr im Zusammenhang mit der Unterweisung der Mitarbeiter.

Was ist der Unterschied zwischen Reinigungsplan und Hygieneplan?

Der Reinigungsplan regelt die Reinigung von Flächen und Räumen. Der Hygieneplan ist umfassender und schließt zusätzlich Desinfektion, Händehygiene, Personalschutz, Wäsche, Abfall und das Vorgehen bei Infektionen ein. Der Reinigungsplan ist damit ein Teil des Hygieneplans.

Wo muss der Hygieneplan aushängen?

Er sollte für alle Mitarbeiter jederzeit zugänglich sein. In der Praxis hängen die relevanten Auszüge dort, wo gearbeitet wird, etwa im Sanitärbereich, in der Küche oder im Putzmittelraum. Der vollständige Plan liegt zusätzlich an einem festen, bekannten Ort bereit.

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